Am 13.07. hat das inzwischen neunte Ethik-Café stattgefunden. Diesmal ging es um das Thema Verantwortung, gegenüber…? Schnell wurde klar, wie komplex der Verantwortungsbegriff ist. Die individuellen Auslegungen gingen von Verpflichtungen aus Verantwortung, Konsequenzen, die sich aus den Handlungen ergeben bis hin zu etwas nicht zu tun, auch ein Teil/eine Entscheidung aus einer Verantwortung für sein kann. Weiterhin wurde über eine ergänzende Definition diskutiert:
Verpflichtung und Berechtigung zum Zwecke der Erfüllung einer Aufgabe oder in einem eingegrenztem Funktionsbereich selbständig zu handeln: Pflichtgemäße Erfüllung übertragener Aufgaben.
Im Zuge dessen kamen Fragen auf, die aus dem Arbeitsrecht abgeleitet sind: Was tun bei einer Anweisung, die zu einer persönlichen Überlastung führt oder mit meinem persönlichen Anspruch/persönlichen Werten nicht kompatibel ist?
Auch gegenüber wem ich Verantwortung im Beruf trage/habe war sehr vielfältig und eine Priorisierung schwierig – vieles kommt auf den Kontext/die Situation an.
Bei einer Verknüpfung mit dem G-NCP ergaben sich noch weitere Verantwortungsbereiche z. B. aus dem Sozial- und Gesundheitssystem.

An einem Fallbespiel wurde besprochen, wo es mögliche (Handlungs-)Grenzen im beruflichen Bereich geben kann. Bin ich dafür verantwortlich mögliche Missstände zu melden oder eine Lösung zu präsentieren? Im Fallbeispiel ging es um eine Tätigkeit im Bereich Beratung/Therapie und der Frage: Wie kann erreicht werden, dass das Klinikessen den Anforderungen der Verordnung entspricht?
Fazit: Verantwortung ist inhaltlich vielschichtig, Hierarchien haben einen Einfluss und es gibt Gesetze, die an der einen oder anderen Stelle, Verantwortungsaspekte beinhalten.
